Flurkartenbestellung |
Sie können sich in den Geschäftsstellen der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) im Land Brandenburg einen amtlichen Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Flurkarte) erstellen lassen. Der neue Service macht den Gang zum zuständigen Katasteramt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt überflüssig. Die Katasterauszüge sind meistens ohne längere Wartezeiten erhältlich. Die Gebühr dafür ist durch die gesetzliche Gebühr der VermGebO vom 14. Oktober 2019 festgelegt. Sie müssen ein berechtigtes Interesse (z.B. Eigentümernachweis) vorweisen. Gern können Sie Auszüge aus dem Liegenschaftskataster auch über unser hier folgendes Online-Bestellformular beantragen. Die Angabe Ihrer persönlichen Daten ist notwendig, damit wir Ihnen die Auszüge auf postalischem Weg zusenden können. Die persönliche Abholung in unserem Vermessungsbüro ist natürlich auch möglich. |
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